You are at: Der Stammbaum arrow Stammbaum Blog arrow Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil
Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil E-mail

Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil 

Familien brauchen nicht nur Rahmenbedingungen, die ein glückliches Leben als Familie ermöglichen. Sondern sie brauchen auch finanzielle Stabilität. Deshalb hat der Gesetzgeber verschiedene Familienleistungen auf den Weg gebracht. In einer zweiteiligen Übersicht stellen wir die wichtigsten Leistungen für Familien vor.

 

 

Geborgenheit, Liebe und Zeit füreinander bilden das Fundament für ein glückliches Familienleben. Doch das alleine reicht nicht aus. Denn das Leben als Familie kann die beruflichen und die wirtschaftlichen Verhältnisse gehörig durcheinanderwirbeln. Mit seiner Familienpolitik möchte der Gesetzgeber Familien unterstützen.

Und in diesem Zuge hat er auch verschiedene finanzielle Leistungen eingeführt, die Familien in Anspruch nehmen können. Im ersten Teil der Übersicht haben wir mit dem Mutterschaftsgeld, dem Kindergeld und den steuerlichen Freibeträgen für Kinder drei Familienleistungen vorgestellt.

Hier geht es nun mit dem 2. Teil weiter: 

 

Das Elterngeld

Wenn sich die Eltern entscheiden, ihre berufliche Tätigkeit zu unterbrechen oder einzuschränken, um nach der Geburt für ihr Kind da zu sein, fällt damit ein Einkommen weg. Das Elterngeld möchte diese finanzielle Lücke zumindest anteilig schließen. Dabei gibt es das Elterngeld zum einen als sogenanntes Basiselterngeld. Das Basiselterngeld wird maximal 14 Monate lang gewährt.

Die Eltern können selbst festlegen, wie sie den Zeitraum untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann das Elterngeld dabei für mindestens zwei Monate und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen. Beteiligt sich auch der andere Elternteil an der Kinderbetreuung, verlängert sich der Elterngeldanspruch um zwei weitere Monate.  Die andere Variante ist das ElterngeldPlus.

Es trägt der Entscheidung Rechnung, zwar nicht komplett zu Hause zu bleiben, die Berufstätigkeit aber auf eine Teilzeittätigkeit zu reduzieren. Das ElterngeldPlus beträgt nur die Hälfte des Basiselterngelds, wird dafür aber doppelt so lange ausbezahlt. Eltern, deren Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren wurde, können wählen, ob sie das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus oder eine Kombination aus beidem in Anspruch nehmen möchten.

Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt davon ab, wie viel der betreuende Elternteil im Vorjahr durchschnittlich verdient hat. Die Mindesthöhe beläuft sich beim Elterngeld auf 300 Euro pro Monat, die Höchstgrenze liegt bei 1.800 Euro monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es entsprechend mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro pro Monat.

Die Einkommenshöhe entscheidet außerdem über die Ersatzrate. So ersetzt das Elterngeld das fehlende Einkommen mit einer Quote zwischen 65 und 100 Prozent. Dabei gilt, dass die Ersatzrate umso höher ist, je geringer das Einkommen war. Für Familien mit mehreren kleinen Kindern ist ein sogenannter Geschwisterbonus vorgesehen. Er erhöht das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro monatlich. Und bei Mehrlingen gibt es einen Zuschlag von 300 Euro für jedes weitere Kind. Ausführliche Infos rund ums Elterngeld, einen Online-Rechner sowie Antragsformulare stellt der Familienwegweiser des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung. 

 

Der Kinderzuschlag

Das Einkommen reicht nicht immer aus, um den Lebensunterhalt der ganzen Familie zu sichern. Die Bemühungen von Eltern mit geringem Einkommen, ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften und dadurch den Bezug von Arbeitslosengeld II zu vermeiden, honoriert der Gesetzgeber mit dem Kinderzuschlag. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf den Kinderzuschlag sind, dass ·         das Kind im Haushalt der Eltern lebt,

·         die Eltern Kindergeld für das Kind erhalten,

·         die Eltern ein Einkommen von mindestens 900 Euro brutto erzielen (bei Alleinerziehenden muss das Bruttoeinkommen mindestens 600 Euro betragen),

·         das monatliche Einkommen unter der Höchsteinkommensgrenze bleibt,

·         das Einkommen zusammen mit dem Kinderzuschlag verhindert, dass Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches II gegeben ist.

Der Kinderzuschlag beläuft sich auf maximal 160 Euro monatlich pro Kind. Zum 1. Januar 2017 wird der Kinderzuschlag auf bis zu 170 Euro angehoben. Zusammen mit dem Kindergeld soll der Kinderzuschlag den monatlichen Durchschnittsbedarf eines Kindes decken. Der Kinderzuschlag wird in voller Höhe ausbezahlt, wenn das Einkommen oder Vermögen der Eltern zwar ihren eigenen Bedarf deckt, nicht aber den des Kindes.

Übersteigt das Einkommen oder Vermögen den Mindestbedarf der Eltern, wird der Kinderzuschlag entsprechend gemindert. Was als Einkommen oder Vermögen zählt und wie es angerechnet wird, richtet sich dabei grundsätzlich nach den Bestimmungen, die auch für den Bezug von Arbeitslosengeld II gelten.Zuständig für den Kinderzuschlag ist die Familiekasse. Dort muss der Kinderzuschlag schriftlich beantragt werden. Ausführliche Informationen, Links zu den Familienkassen und den Antragsformularen sowie einen Online-Rechner gibt es beim Bundesfamilienministerium 

 

Leistungen für Bildung und Teilhabe als Ergänzung zum Kinderzuschlag

Familien, die den Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten, haben ergänzend dazu auch Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Dabei umfasst dieses Paket sieben Leistungen, nämlich

·         die Kosten für eintätige Ausflüge mit der Schule oder der Kita in tatsächlicher Höhe,

·         die Kosten für mehrtätige Klassenfahrten in tatsächlicher Höhe,

·         bis zu 100 Euro für den Schulbedarf,

·         die Beförderungskosten zur Schule in tatsächlicher Höhe,

·         die Kosten für Nachhilfe und Lernförderungen in tatsächlicher Höhe,

·         einen Zuschuss für die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder der Kita,

·         10 Euro pro Monat für die Teilnahme an kulturellen oder sozialen Aktivitäten, beispielsweise in der Musikschule oder im Sportverein.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Geld- und Sachleistungen. Dabei sollen die Sachleistungen sicherstellen, dass die Leistungen auch wirklich dem jeweiligen Kind zugutekommen. Zuständig für das Leistungspaket sind die kommunalen Träger. Ansprechpartner ist somit die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. 

 

Der Unterhaltsvorschuss

Für Alleinerziehende ist die Gesamtsituation oft schwieriger als für Paare. Noch schwieriger wird es, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt bezahlt. Um hier Unterstützung zu bieten, können Alleinerziehende den sogenannten Unterhaltsvorschuss beantragen.Derzeit wird der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres gewährt. Die maximale Bezugsdauer beträgt 72 Monate und der Unterhaltsvorschuss beläuft sich auf

·         145 Euro monatlich für Kinder im Alter bis zu 5 Jahren und

·         194 Euro monatlich für Kinder im Alter ab 6 Jahren.

Voraussetzung für den Anspruch auf den den Unterhaltsvorschuss ist, dass das Kind beim alleinerziehenden Elternteil lebt und der andere Elternteil keinen, nur unregelmäßig oder verspätet Unterhalt bezahlt. Das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils spielt keine Rolle und auch ein gerichtliches Unterhaltsurteil muss nicht vorliegen. Kann der andere Elternteil den Unterhalt komplett oder anteilig aufbringen, holt sich der Gesetzgeber den gezahlten Unterhaltsvorschuss bei ihm zurück. Zuständiger Ansprechpartner für den Unterhaltsvorschuss ist das örtliche Jugendamt.

Ab 2017 sind beim Unterhaltsvorschuss einige Änderung geplant. So soll der Unterhaltsvorschuss künftig nicht mehr nur bis zum 12., sondern bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden.

Die Höhe soll auf

·         150 Euro monatlich für Kinder im Alter bis zu 5 Jahren,

·         201 Euro monatlich für Kinder im Alter zwischen 6 und 11 Jahren und

·         268 Euro monatlich für Kinder im Alter zwischen 12 und 18 Jahrenangehoben werden.

Außerdem soll die Begrenzung der Bezugsdauer auf maximal 72 Monate wegfallen.

Mehr Tipps, Anleitungen, Ratgeber und Vorlagen:

5 Basistipps zur Ahnenforschung
7 Behördengänge bei Nachwuchs
Was ist ein Erbschein?
Ein Pflegekind aufnehmen - die wichtigsten Infos
Familienbaum basteln - 3 Ideen
Die wichtigsten Infos rund um den Vaterschaftstest
Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 1. Teil

Thema: Übersicht: Die wichtigsten Leistungen für Familien, 2. Teil

 
< Prev   Next >

mehr Artikel

Kita: Gut oder schlecht fürs Kind?, 2. Teil Kita: Gut oder schlecht fürs Kind?, 2. Teil   Die Mutter bleibt zu Hause, kümmert sich um den Haushalt und betreut den Nachwuchs. Jedenfalls solange, bis das Kind in den Kindergarten kommt. - Was früher fast schon eine Selbstverständlichkeit war, sieht inzwischen anders aus. Immer mehr Kinder besuchen früh eine Kita. Zum Beispiel, weil beide Elternteile nach einer kurzen Babypause ins Berufsleben zurückkehren wollen oder müssen.  Ganzen Artikel...

Was hat es mit dem phänologischen Kalender auf sich? Was hat es mit dem phänologischen Kalender auf sich? Wir teilen das Jahr in vier Jahreszeiten ein. Wir erwarten, dass die Natur im Frühling zu neuem Leben erwacht und alles blüht, und dass es im Sommer angenehm warm ist. Im Herbst stellen wir uns auf Regen, Nebel und bunt gefärbtes Laub ein und im Winter rechnen wir mit kalten Temperaturen und Schnee. Aber das ist nur die Theorie, denn die Natur scheint sich wenig um unsere Einteilung in Jahreszeiten zu kümmern.    Ganzen Artikel...

Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3 Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 3   Grundsätzlich haben Eltern gegenüber ihren Kindern immer die Pflicht, Unterhalt zu leisten. Die Höhe der Ansprüche richtet sich nach der Größe der Familie, dem Alter der Kinder und dem Einkommen der Eltern. Außerdem gibt es zum einen den Barunterhalt und zum anderen den Naturalunterhalt.  Ganzen Artikel...

Was ändert sich beim Konto, wenn das Kind 18 wird? Was ändert sich beim Konto, wenn das Kind 18 wird?   Viele Kinder und Teenager haben entweder noch gar kein eigenes Konto oder sie nutzen ein spezielles Kontomodell für Minderjährige. Doch mit Beginn der Volljährigkeit ergeben sich einige Änderungen. Wir fassen zusammen, was sich beim Konto ändert, wenn das Kind 18 wird.   Bleibt ein bestehendes Girokonto über die Volljährigkeit hinaus kostenfrei?  Ganzen Artikel...



Wie Adoptierte nach ihren Wurzeln suchen können Wie Adoptierte nach ihren Wurzeln suchen können Sehr viele Adoptierte hatten eine schöne und glückliche Kindheit. In ihren Adoptivfamilien, die sich ja bewusst dazu entschieden haben, ein Adoptivkind bei sich aufzunehmen, haben sie Schutz, Geborgenheit, Zuneigung und Liebe erfahren. Trotzdem bleiben häufig Fragen offen.   Ganzen Artikel...

Translation

Themengebiete

Genealogische Zeichen und Symbole
Die wichtigsten genealogischen Zeichen und Symbole Mit einem genealogischen Zeichen oder Symbol ist ein Bild gemeint, das in Form eines Buch...
Berufe früher: das Dienstmädchen und anderes Hauspersonal
Berufe früher: das Dienstmädchen und anderes Hauspersonal Früher war der Beruf des Dienstmädchens die häufigste T&a...
Evolution und Ahnenforschung
Die Evolution und Ahnenforschung Dass die Evolution eine stetige Entwicklung ist, bei der innerhalb einer Spezies neue Eigenschaften auftauc...
Wie sollten Ahnenforscher Ihre Daten sammeln und speichern
Wie sollten Ahnenforscher Ihre Daten sammeln und speichern, auf dem Papier oder dem PC? Bei der Familien- und Ahnenforschung ist es von gro&...
Die berühmtesten europäischen Hexer
Einige der berühmtesten europäischen Hexer Wenn von schwarzer oder weißer Magie die Rede ist, denken die meisten im ersten M...
Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 2
Die wichtigsten Fragen zum Kindesunterhalt, Teil 2 Gegenüber ihren Kindern sind Eltern grundsätzlich zu Unterhalt verpflichtet...

themesclub.com cms Joomla template
Copyright © 2024 Stammbaum Vorlagen - Familie, Tipps und Ratgeber  -  All Rights Reserved.
design by themesclub.com
themesclub logo
Autoren & Betreiber Artdefects Media Verlag